Zum ersten Juni gibt es wieder viele gesetzliche Änderungen:
Die Deutschen Behörden können nun gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis entziehen. Maximal 3 Jahre kann das Dokument vom Deutschen Staat einbehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Terror-Sympathisanten in Kampfgebiete wie Syrien oder den Irak reisen können.
Bisher war es nur möglich den Reisepass zu entziehen, was die Ausreise potentieller Terroristen jedoch nicht effektiv verhinderte.
Eine weitere Änderung sind die Entschädigungsrenten für Arbeiten in einem Ghetto. Von nun an können deutsche Renten auch nach Polen überwiesen werden. Grund hierfür muss jedoch die Beschäftigung in einem Ghetto sein. Möglich wurde das Gesetz durch ein deutsch-polnisches Abkommen. Die Bundesregierung schätzt, dass es sich noch um einige Hundert Menschen handelt.
Die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Gemische von Chemikalien wurde laut Bundesregierung neu eingestuft und muss nun weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Ziel ist es deutlicher auf die Gefahren der Stoffe aufmerksam zu machen, ebenso sollen Informationen zur Richtigen Verwendung besser verständlich sein. Betroffen von der Neuregelung sind Produkte wie Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe.
Eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, soll Unfällen und Gesundheitsschäden in Betrieben vorbeugen. Für Furore sorgte dabei vor allem, dass die Benutzung von Paternostern, Beschäftigten die eine Einweisung erhalten haben, vorbehalten bleibt. An einer Novellierung der Verordnung wird bereits gearbeitet.