Mit den Stimmen der CSU wurde gestern vom Bayerischen Landtag eine neue Abstandsregelung für Windräder verabschiedet. Das „10H-Gesetz“ sieht vor, dass der Abstand eines Windrades zu Wohngebieten in Zukunft das Zehnfache seiner Höhe betragen muss. Dies sind in der Regel mindestens zwei Kilometer. Nicht jeder ist damit einverstanden. In München hat die Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ am Vormittag ihre Popularklage dagegen vorgestellt. Die Regelung verstoße gegen das Bundesgesetz sowie die Bayerische Verfassung.