Eine Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt, sieht die freiwillige Einführung der 2G- beziehungsweise 3G+-Regel für Betriebe im Gastgewerbe und beispielsweise auch in Kinos vor – und damit einhergehende Lockerungen der Corona-Vorschriften innerhalb der Betriebe. Entscheidet sich ein Betrieb für die Einführung von 2G oder 3G+, gewährt er damit nur noch geimpften, genesenen oder PCR-getesteten Personen den Zutritt – für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband bedeutet das ein großes Mehr an Normalität.
Für 2G- oder 3G+-Betriebe entfallen Abstandsregeln, die Maskenpflicht und Personenobergrenzen. Auch Alkoholverbote bei Kultur- oder Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gelten dann nicht mehr. Außerdem sind Tanz und Musik wieder erlaubt. Auch der Verkauf von Getränken und Speisen an der Theke ist wieder zulässig. Im Gegenzug bedarf es allerdings einer strengen Zugangskontrolle, bei der alle Gäste einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen, um den jeweiligen Gastronomie-Betrieb betreten zu dürfen.
Wie auch schon für den Besuch von Clubs und Diskotheken steigt der Druck auf Ungeimpfte damit auch im Bereich der Gastronomie. Zutritt zu einem Betrieb, der die strengeren Zugangsregeln einführt, erhalten sie dann nur noch mit einem negativen PCR-Test, die ab 11. Oktober kostenpflichtig werden.