An Bayerns Schulen gilt seit dem Start in den Präsenzunterricht in diesem Schuljahr die 3G-Regel: Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich mehrmals die Woche in der Schule testen.
Die 3G Regel stellt derzeit das Kernstück der Corona-Regelungen in Bayern dar und wird in vielen Bereichen angewendet. Kinder, die zur Schule gehen und dort regelmäßig getestet werden, sind bislang von der 3G und der 3G plus-Regel ausgenommen. Sie müssen keinen eigenen Testnachweis vorlegen, sondern lediglich ihren Schülerausweis und gelten damit als getestet.
Auch, wenn in den Herbstferien keine Corona-Tests bei den Schülern durchgeführt werden, soll die gewohnte Regelung fortgeführt werden. Durch das Vorzeigen eines Schülerausweises ist den Kindern auch während den Schulferien der Zugang zu Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Veranstaltungen gewährt.
In wenigen Bereichen, ist ein Schülerausweis jedoch nicht ausreichen: Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder „Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen“.
Nach den bevorstehenden Allerheiligenferien könnte laut Söder erneut eine Maskenpflicht auf Schüler zukommen. Außerdem einige weitere Verschärfungen.