Ab Mittwoch, 24. November, wird die 3G–Regelung auch auf den ÖPNV ausgeweitet. Fahrgäste, die Bus oder Bahn benutzen möchten, haben einen 3G–Nachweis mit sich zu führen. Das heißt, sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet. Die Kontrolle der Nachweispflicht wird stichprobenartig durchgeführt. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Ausnahmen der 3G–Regelung im ÖPNV gibt es für Schüler und Kinder unter sechs Jahren. Da Schulkinder vor dem Unterricht regelmäßig getestet werden, zählen sie weiterhin als getestet und müsse lediglich einen Schülerausweis vorzeigen. Kinder unter sechs Jahren sind allgemein von der Nachweispflicht befreit.
Wer also täglich mit dem ÖPNV unterwegs ist, benötigt auch jeden Tag einen Test. Gültig sind alle offiziell dokumentierten Corona–Tests (z.B. PCR–Tests, Schnell–Tests). Undokumentierte und nicht unter Aufsicht durchgeführte Selbst–Tests sind nicht zulässig.
Die FFP2–Maskenpflicht in den Fahrzeugen gilt auch weiterhin. An den Haltestellen benötigt man aktuell keine Maske und keinen 3G–Nachweis