Vereinspauschale 2021 – 40 Mio. Euro für bayerische Vereine: Erleichterungen beim Antrag und Fristverlängerung bis 6. April 2021
Aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie hat der Freistaat in der vergangenen Woche die Vereinspauschale auch für das Jahr 2021 von 20 auf 40 Mio. Euro verdoppelt. Neben Erleichterungen im Antragsverfahren ist auch die ursprünglich schon am 1. März 2021 abgelaufene Antragsfrist bis zum 6. April 2021 ausgedehnt worden.
Die Vereinspauschale unterstützt antragsberechtigte bayerische Sportvereine auch in diesem Jahr schnell und unbürokratisch. Mit der Verlängerung der Frist können die bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Antrag auf die Vereinspauschale noch bis 6. April 2021 stellen. Wichtiger Hinweis: Beim Abgabedatum handelt es sich um eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass nach diesem Termin gestellte Anträge nicht mehr berücksichtig werden können.
Um Nachteile für die Sportvereine bei der Beantragung bestmöglich zu vermeiden, sind zudem Verfahrenserleichterungen erfolgt:
„Die Erleichterungen im Antragsverfahren und die Verlängerung der Abgabefrist sind neben der erneuten Verdoppelung der Vereinspauschale zusätzliche gute Nachrichten für den bayerischen Sport“, sagt der BLSV-Präsident Jörg Ammon. „Alle diese Maßnahmen des Freistaats helfen unseren Sportvereinen ganz konkret und geben ihnen die erweiterte und vereinfachte Möglichkeit, finanzielle Hilfeleistungen zu erhalten. Ich kann unsere Vereine nur dazu ermutigen, diese Chance auch zu nutzen.“