Ein Bürgerbegehren in Schweinfurt sorgt für Bewegung: Die Initiatoren der Initiative „Zurück zum alten Stadtbussystem“ haben der Stadtverwaltung am Montag tausende Unterschriften überreicht. Damit rückt ein möglicher Bürgerentscheid über die Zukunft des Stadtbusnetzes näher. Auch wenn noch nicht feststeht, wann es tatsächlich dazu kommen wird.
Nach Angaben der Organisatoren Hartmut Bach und Ines Bender kamen insgesamt 6838 Unterschriften zusammen. Allerdings stammen 863 davon aus den umliegenden Gemeinden und werden deshalb nicht gewertet. Weitere 295 Unterschriften gelten aufgrund formaler Fehler bereits als ungültig. Entscheidend sind laut Gesetz nur die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet – das sind 5680. Damit liegt das Bürgerbegehren deutlich über dem erforderlichen Quorum: Sechs Prozent der 38.600 Stimmberechtigten müssen unterschreiben, also 2317 Personen. Die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer wurde somit mehr als verdoppelt.
Für die Initiatoren ist die Resonanz ein starkes Signal. Rund 70 Geschäftsinhaberinnen und -inhaber – darunter Cafés, Apotheken, Friseursalons und Arztpraxen – stellten Unterschriftenlisten aus und sammelten Stimmen. Auch Infoveranstaltungen in den Stadtteilen Bergl und Hochfeld seien gut besucht gewesen. Dort habe sich der Ärger vieler Fahrgäste über das neue Bussystem deutlich gezeigt, so die Organisatoren. Nach ihrer Einschätzung seien insbesondere reduzierte Fahrten, ausgedünnte Takte und spürbare Einschnitte im Angebot Gründe für die Kritik. Gleichzeitig würden die Kosten und der Personalbedarf gleich bleiben. Das Bürgerbegehren fordert daher eine Rückkehr zu den bisherigen Linienwegen, Haltestellen und Taktungen.
Wenig Verständnis zeigen Bach und Bender dafür, dass nur wenige Stadträtinnen und Stadträte den Dialog gesucht hätten. Lediglich die Stadträtin Ulrike Schneider (Zukunft./ÖDP) habe das Begehren aktiv unterstützt. Auch die im November eingeführten Nachbesserungen der Stadtwerke überzeugen die Initiatoren nicht: Verkürzte Umlaufzeiten führten ihrer Einschätzung nach eher zu Verspätungen und verpassten Anschlüssen – etwa am Roßmarkt oder für Fahrgäste aus Sennfeld.
Mit der Übergabe der Unterschriften liegt der nächste Schritt nun bei der Stadt Schweinfurt. Die Verwaltung prüft, ob die eingereichten Unterschriften gültig sind. Dafür hat sie nach Angaben der Initiatoren einen Monat Zeit. Anschließend soll der Stadtrat in seiner Dezembersitzung darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Parallel dazu hat die Stadt den Initiatoren ein Gespräch angeboten, um gemeinsam mit den Stadtwerken nach Lösungen zu suchen. Bender und Bach zeigen sich offen – betonen aber, dass mögliche Vereinbarungen klar formuliert und vom Stadtrat beschlossen sein müssten.
Sollte es keine Einigung geben, rechnen die Initiatoren mit einem Bürgerentscheid. Dieser müsste spätestens drei Monate nach der entscheidenden Stadtratssitzung stattfinden. Die Initiatoren hatten vorgeschlagen, den Termin mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 zu verbinden, um der finanziell angespannten Lage der Stadt Rechnung zu tragen und zwei getrennte Abstimmungen zu vermeiden. Doch in Schweinfurt werden die Bürgerinnen und Bürger 2026 voraussichtlich zweimal wählen müssen. Denn die Abstimmung über den Bürgerentscheid „Zurück zum alten Stadtbussystem“ darf aus rechtlichen Gründen nicht mit der Kommunalwahl am 8. März stattfinden. Laut dem Gemeinde- und Landkreis-Wahlgesetz dürfen bei einer Kommunalwahl keine anderen Abstimmungen stattfinden, es sei denn eine Genehmigung des Innenministeriums wird erteilt. Die Regierung für Unterfranken hält das in diesem Fall jedoch für sehr unwahrscheinlich. Es sei nämlich zu befürchten, dass dieses besonders heikle Thema in Verbindung mit einer Kommunalwahl Auswirkungen auf die Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler hat. Der Bürgerentscheid wird deshalb voraussichtlich im Februar 2026 durchgeführt, wobei auch die Fristen für die Wahlunterlagen und die Faschingsferien berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids belaufen sich auf bis zu 70.000 Euro.