WÜRZBURG. Der Konsum einer Kräutermischung hat einen jungen Mann am Dienstagvormittag völlig verwirrt. Bei der Fahrt auf der A 3 kam er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt und musste schließlich unter Polizeibegleitung mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Kurz vor 11:00 Uhr sah ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Kist etwa zwei Kilometer nach der Anschlussstelle Heidingsfeld ein Fahrzeug auf dem linken der vier Fahrstreifen stehen, hielt an und verständigte die Autobahnpolizei. Der Autofahrer, der offensichtlich eine Panne hatte, konnte seinen Wagen auf den Seitenstreifen bringen. Dort stellte er jedoch seinen VW, an dem alle vier Reifen platt waren, auffällig schräg halb im Graben ab. Dann verließ der Mann den Pkw, lief auf den Ersthelfer zu, flehte um Wasser, übergab sich dann aber am Zaun neben der Autobahn. Als er die eintreffenden Polizeibeamten bemerkte, versuchte der 28-Jährige zu flüchten, rannte weg, wurde jedoch nach kurzer Verfolgung eingeholt und festgehalten.
Dabei fielen den Beamten bei dem Mann aus Baden-Württemberg deutliche Anzeichen eines Drogenkonsumenten auf. Außerdem schien er total desorientiert zu sein, hatte sich nicht unter Kontrolle und wurde renitent. Nach medizinischer Versorgung vor Ort begleiteten ihn deshalb Polizisten bei der Fahrt ins Krankenhaus. Dort räumte der Mann, der keine Fahrerlaubnis besitzt, dann gegenüber den Ordnungshütern ein, etwas von den Kräutern geraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an.
Der Pkw, an dem keine Kennzeichen angebracht waren, war weder versichert noch zugelassen und wurde abgeschleppt. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten neben einem Tütchen mit über 25 Gramm der berauschenden Kräutermischung noch mehrere verbotene Waffen und stellten diese sicher. Griffbereit war im Fahrzeug ein Buschmesser und ein Einhandmesser, eine Luftdruckpistole mit Munition, sowie ein größerer, aus Holz gefertigter Schlagstock deponiert.
Nun wird gegen den Mann unter anderem wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr infolge anderer berauschender Mittel, wegen Verstöße gegen das Waffengesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.