Kurz vor Jahresende weist die Stadt Marktheidenfeld darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe bestimmter Gebäude in der Stadt und dem Stadtgebiet verboten sind. Zu diesen Bereichen zählen:
Kirchen
Krankenhäuser
Kinder- und Altersheime
brandempfindliche Gebäude (z.B. Fachwerkhäuser)
Letztere befinden sich im Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.
Außerdem ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk generell nur am 31.Dezember und am 1.Januar gestattet.