Gerichtsurteil: Urlaubsgeld darf nicht von Mindestlohn abgezogen werden. Beschäftigte in Würzburg, die den Mindestlohn erhalten, sollten nicht in die Urlaubsfalle tappen. Wer den Mindestlohn und Urlaubsgeld erhält, bei dem darf dieses nicht mit dem Lohn verrechnet werden. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Unterfranken hin. Sie bezieht sich auf ein Arbeitsgerichtsurteil. Dieses hält fest, dass weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld vom gesetzlichen Mindestlohn abgezogen werden dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn sei das „unmittelbare Entgelt“ für geleistete Arbeit. Es darf laut einem Berliner Gerichtsurteil nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden. Wem dies doch geschieht, der kann sich an die Rechtsberatung seiner Gewerkschaft wenden.