AGB

TV Mainfranken GmbH & Co. KG

Mergentheimer Str. 7
97082 Würzburg

Telefon: 0931/79622-0
Fax: 0931/79622-499

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Vertragsbedingungen gelten zwischen der TV Mainfranken GmbH & Co. KG (Medium) und dem Werbetreibenden (Kunden) für die Ausstrahlung von Werbung (Spots und Sponsoring) im Fernsehen. Die AGB gelten für diesen und auch zukünftige Verträge. AGB des Kunden gelten nicht. Besondere AGB (einsehbar unter: https://www.mainfranken.media/impressum-2/) gelten für die Produktion von Medieninhalten, die Werbung im Internet sowie die Veranstaltung von Events. Vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall gehen vor, soweit sie in Text- oder Schriftform niedergelegt sind.
2. Ein Angebot des Mediums ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes angeführt, ist das Angebot zwei Wochen ab dem Datum seiner Erstellung verbindlich. Übermittelt der Kunde Material wie Bilder, Video, Audio oder Texte, ist dies ein verbindliches Vertragsangebot, soweit nicht die Übermittlung schriftlich oder in Textform als Anfrage bezeichnet ist. Die Vertragsabwicklung durch das Medium beispielsweise mit Blick auf die Aktualität des Auftrages gilt auch ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden als Angebotsannahme.
3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis 14 Tage vor der ersten Ausstrahlung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist bei Sonderwerbeformen ausgeschlossen; diese sind als solche in der Preisliste oder im Angebot beziehungsweise Vertrag ausdrücklich so bezeichnet. Im Falle der wirksamen Kündigung behält das Medium den Vergütungsanspruch in Höhe von zehn Prozent des Nettoauftragswertes, es sei denn, der Kunde weist die geringerer Aufwendung des Mediums nach; dem Medium bleibt vorbehalten, höhere Aufwendungen nachzuweisen. In allen übrigen Fällen verbleibt dem Medium die vereinbarte Vergütung abzüglich der Anrechnung, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.
4. Das Medium verpflichte sich, die Werbung des Kunden in das jeweilige Kabelnetz für das Sendegebiet der regionalen TV Sender entsprechend den Angaben in der Preisliste einzuspeisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einspeisung in dem Umfang erfolgt, wie der Kabelnetzbetreiber sein Netz zur Verfügung stellt. Insbesondere hat das Medium keinen Einfluss darauf, wo genau und an welche Abnehmer das Signal durch den Kabelnetzbetreiber verbreitet wird. Andere Verbreitungswege wie Fenster in DVB-T-Angeboten oder in Satellitenkanälen gemeinsam mit anderen Programmen, wie Internet oder über Apps, soweit sie vom Medium genutzt werden, sind zulässig jedoch nicht Gegenstand der Leistungspflichten das Medium. Es ist weder eine bestimmte Aufmerksamkeit noch eine bestimmte Werbewirkung vereinbart. Eine besondere Platzierung oder andere Sonderleistungen wie etwa ein Konkurrenzschutz des Kunden bedürfen der Schrift- oder Textform.
5. Der Kunde ist verpflichtet, sendefertiges Material anzuliefern, er trägt das Übermittlungsrisiko. Soweit der Kunde die Erstellung des Materials durch das Medium wünscht, ist das Gegenstand eines gesonderten Produktionsvertrages, dem eigenständige AGB unter: https://www.mainfranken.media/impressum-2/ zugrunde liegen.
6. Entspricht das angelieferte Material des Kunden in technischer Hinsicht nicht der vorstehenden Ziffer, kann das Medium die Werbung ohne Einfluss auf den Bestand des Vertrages zurückweisen. Sofern mit angemessenem Aufwand die Sendefähigkeit des Materials hergestellt werden kann, kann das Medium das Material entsprechend aufarbeiten. Der Kunde schuldet die dafür übliche Vergütung auf entsprechenden Nachweis.
7. Das Medium ist in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die angelieferte Werbung abzulehnen, ohne dass dies den Bestand des Vertrages berührt:
7.1 Die Werbung erfolgt nicht für den Kunden oder einen ausnahmsweise im Werbevertrag bezeichneten Dritten.
a) Die Werbung läuft inhaltlich oder formal der Programmausrichtung des Mediums grob zuwider.
7.2 Die Werbung verstößt gegen medienrechtliche Vorgaben wie insbesondere die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten.
7.3 Die Ausstrahlung der Werbung ist konkret oder inhaltsgleich durch behördliche oder gerichtliche Verfügung untersagt.
7.4 Das Medium stellt, ohne dass es Prüfungspflicht hätte, evidente Verstöße zum Beispiel gegen Wettbewerbs,- Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte fest.
8. Das Medium ist berechtigt, die vorgesehene Ausstrahlung der Werbung aus aktueller programmlicher Disposition unter Beachtung der Interessen des Kunden zu verschieben. Dies gilt auch bei vom Netzbetreiber mitgeteilten Unterbrechungen der Verbreitung, etwa im Fall der Wartung. Der Kunde wird informiert, es sei denn, es handelt sich um eine unwesentliche Verschiebung.
9. Kann die Werbung nicht über alle Verbreitungswege in vertragsgemäßer Weise – gegebenenfalls verschoben entsprechend der vorstehenden Ziffer – ausgestrahlt werden, wiederholt das Medium die Werbung zu einem nächst möglichen vergleichbaren Zeitpunkt, soweit dies für den Kunden mit Blick auf den Inhalt der Werbung noch von Interesse ist.
Soweit das Medium im Vertrag nicht eine Vorleistungspflicht des Kunden ausbedungen hat, kann es die weitere Ausführung des Vertrages aussetzen und von der Begleichung offen stehender Forderungen aus diesem Vertrag als auch von der Vorauszahlung für weitere Leistungen abhängig machen, wenn der Kunde mit der Begleichung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug geraten ist. Leistet der Kunde die Rest- und Vorauszahlung trotz nochmaliger Mahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist das Medium zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
10. Der Kunde stellt das Medium von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall der behaupteten Rechtsverletzung durch Inhalte der Werbung frei (insbesondere Verletzung von Urheber-, Persönlichkeitsrechten und Schadenersatz wegen Äußerung). Von jeglicher Inanspruchnahme informiert das Medium den Kunden.
11. Das Medium, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit vertraglich nicht abweichend geregelt. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit Dritte, insbesondere in Fällen der Unterbrechung der Programmverbreitung jenseits des Einflussbereichs des Mediums, zum Schadensersatz verpflichtet sind, tritt das Medium diese Ansprüche an den Kunden ab, namentlich Ansprüche gegenüber dem Kabelnetzbetreiber.
12. Das Medium speichert die für die Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten in elektronischer Form. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsverhältnisses findet nur statt, soweit gesetzliche Bestimmungen dies im Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.
13. Erfüllungsort ist der Sitz des Mediums. Soweit zwischen den Parteien zulässig, wird der Sitz des Mediums als Gerichtsstand vereinbart. Anwendbar ist deutsches Recht ohne die Verweisnormen des internationalen Privatrechts.