Ein Kernkraft-Gegner, der 2024 die Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld verzögerte, wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Strafe fordert der Betreiber des Kraftwerkes zusätzlich Schadenersatz.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen 38-jährigen Pro-Atomkraft-Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Der Mann war am 16. August 2024 kurz vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld auf einen Strommast im Sperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte er die geplante Sprengung um rund eineinhalb Stunden. In seinen letzten Worten erklärte der Aktivist, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von 90 Tagessätzen gefordert.
Polizisten schilderten im Prozess, dass sich der Mann bereits am Vortag in einem Waldstück nahe des AKW versteckt hatte. Am Tag der Sprengung erfuhr ein Bekannter von der Aktion und informierte die Polizei. Zahlreiche Beamte versuchten, den Mann zum Abstieg zu bewegen – zunächst vergeblich. Der Aktivist verlangte ein Gespräch mit den Leitern des Atomkraftwerks. Erst mehr als eine Stunde später ließ er sich schließlich widerstandslos mit einer Hebebühne vom Mast holen.
Der Betreiber Preussenelektra fordert zusätzlich rund 7.000 Euro Schadenersatz. Eine entsprechende Zivilklage sei beim Landgericht Schweinfurt anhängig, der Streitwert wurde auf 12.000 Euro festgelegt. Das bedeutet: Für die Berechnung der Kosten des Verfahrens wird von 12.000 € ausgegangen – auch wenn die Forderung selbst etwas niedriger ist. Außerdem soll der Mann eine Unterlassungserklärung unterschreiben, um ähnliche Störaktionen künftig zu verhindern. Größere finanzielle Sorgen muss der Aktivist dennoch nicht fürchten: Laut Staatsanwaltschaft wurden bereits etwa 13.000 Euro über eine Spendenaktion für ihn gesammelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.