Mi, 18.03.2020 , 14:47 Uhr

Allgemeinverfügung - Ausnahmeregelungen für Arbeitnehmer

In Zeiten der Coronakrise ist es besonders wichtig, die Bevölkerung jederzeit ausreichend mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs versorgen zu können.
Diesbezüglich hat die Regierung von Unterfranken eine bis zum 30. Juni 2020 geltende Allgemeinverfügung beschlossen. Bei der Produktion von existentiellen Sachgütern und Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge treten nun neue Regeln in Kraft. Arbeitnehmer dürfen ihre Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden täglich überschreiten und auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Darüber hinaus können Ruhepausen auf mindestens 15 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit und auf mindestens 30 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit verkürzt werden. Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden kürzer ausfallen. Die Arbeitszeit einer Woche darf aber 48 Stunden im Durchschnitt von einem halben Jahr nicht überschreiten.
Zu beachten ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Umsetzung der neu erlassenen Regelungen keinesfalls gefährdet werden darf.

Allgemeinverfügung Coronakrise Coronavirus
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