Im September 2021 soll er seinen Parteikollegen in einem Gruppenchat des CSU-Ortsverbands als „rechte Laus“ bezeichnet haben, jetzt ist das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren gefallen: Der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro zahlen.
Sein CSU-Kollege forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.750 Euro, da er sich von der Beleidigung verletzt gefühlt haben soll. Dieser Forderung kam das Landgericht Aschaffenburg allerdings nicht nach. Neben der Entschädigungszahlung muss Erwin Dotzel außerdem noch die außergerichtlichen Anwaltskosten von rund 160 Euro zahlen.
Am 25. August findet dann das strafrechtliche Verfahren vor dem Amtsgericht Obernburg im Landkreis Miltenberg statt. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung und eine Geldstrafe beantragt. Das Gericht kam dem nach und beauftragte Dotzel mit einer Zahlung von 20 Tagessätzen á 160 Euro. Dagegen hatte Dotzel allerdings Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kommt.