So, 08.04.2018 , 14:42 Uhr

Amateurfußball-Videostreit: Auch der Bundesgerichtshof (BGH) gibt dem Bayerischen Fußball-Verband Recht

BFV-Präsident Rainer Koch: „Mich überrascht auch dieses Urteil nicht, weil wir immer der Auffassung waren, gemeinsam mit den Vereinen den korrekten Weg gewählt zu haben. Dies wurde nun erneut gerichtlich so gewürdigt, und der Bundesgerichtshof hat jetzt auch ein Schlusswort gesprochen.“

Der Bayerische Fußball-Verband bekommt durch alle Instanzen hinweg Recht. Mit dem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs findet der Rechtsstreit ein Ende. Die klagenden Verlage und Medienhäuser gehen leer aus. Anfangs war das mediale Echo enorm, von Urteil zu Urteil ist die Berichterstattung über die Auseinandersetzung abgeebbt. Zuletzt war es ganz still geworden. Und das dürfte auch jetzt, wo das Schlusswort gesprochen ist, so bleiben.

Der Rechtsstreit um die Videoberichterstattung im bayerischen Amateur-Spitzenfußball ist beendet, auch in letzter Instanz bestätigten die Richter die Auffassung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV): Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine weitere Klage der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) sowie sechs weiterer Verlage und Medienhäuser gegen den BFV abgewiesen (AZ: I ZR 72/17). Die Kläger wollten erneut die Video-Akkreditierungsrichtlinien des Verbandes – nunmehr über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Klage des Kartellsenats am Oberlandesgericht (OLG) München – zu Fall bringen.

Die BGH-Richter wiesen die Beschwerde gegen das Urteil des Kartellsenats am OLG jetzt in letzter Instanz ab. Das OLG hatte bereits im März 2017 die Klage gegen die Video-Akkreditierungsrichtlinien für Medien betreffenden Passagen der Zulassungsunterlagen des BFV für die Bayern- und Landesliga abgewiesen. Die Richter bestätigten damit zum wiederholten Male die eindeutige Rechtsposition des BFV. Zudem erklärte das OLG eine Revision in dem von den Verlagen heraufbeschworenen Rechtsstreit für nicht zulässig. Zuvor hatte im Juli 2016 sowie im Juni 2015 schon das Landgericht München dem Fußballverband und seinen Vereinen Recht gegeben.

„Wir haben uns gleichwohl im Interesse des Amateurfußballs die ganzen Jahre den wirtschaftlichen Interessen und dem bis ins Persönliche gehenden Druck der Verlage nicht gebeugt“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „Anfangs wurde groß und national von den Klagen der Verlage berichtet, von Urteil zu Urteil ist das mediale Interesse geringer geworden, zuletzt war quasi nichts mehr zu vernehmen – und auch jetzt wird das mediale Echo ein geringes bleiben. Wir wollen diesen Weg der öffentlichen Berichterstattung nicht werten, sondern überlassen das anderen.“

Der BGH hat mit seinem jetzigen Beschluss auch die vorinstanzliche OLG-Rechtsprechung bestätigt, wonach die von Seiten der Medienhäuser angeführten Anspruchsgrundlagen schon nicht geeignet waren, einen Unterlassungsanspruch zu stützen. „Mich überrascht auch dieses Urteil nicht, weil wir immer der Auffassung waren, gemeinsam mit den Vereinen den korrekten Weg gewählt zu haben. Dies wurde nun erneut gerichtlich so gewürdigt, und der Bundesgerichtshof hat jetzt auch ein Schlusswort gesprochen. Nach wie vor steht trotz der bisweilen einseitigen Darstellungsweise unser Angebot an die Verlage, die bis zuletzt die Rechtslage nicht respektieren wollten, zu einem konstruktiven Miteinander mit dem BFV und seinen Vereinen. Von Seiten des BFV, der durch alle Instanzen hinweg Recht bekommen hat, steht dem auch jetzt nichts im Wege.“

Hintergrund:

Die Klubs der Regionalliga Bayern, der beiden Bayernligen und der fünf Landesligen hatten sich bereits auf den Sommertagungen 2015 in geheimer Abstimmung zu über 90 Prozent für eine gemeinsame Wahrnehmung und Verwertung der Videorechte im Zusammenwirken mit dem BFV ausgesprochen. Vor der Saison 2017/2018 reichten ausnahmslos alle 143 Vereine ohne Einwände gegen die Zulassungsvoraussetzungen ihre Bewerbungsunterlagen ein. Für die Saison 2018/2018 laufen aktuell die Bewerbungsphasen.

Neben der Zahlung eines Entgelts für die Videorechte in den bayerischen Verbandsligen (Regionalliga Bayern = 1000 Euro, Bayernliga = 500 Euro; Landesliga = 250 Euro pro Spiel) bieten der BFV und die Vereine den Medien eine Alternative an. Diese können auch ohne Gebühr filmen, ihre Bilder kommerziell verwerten und zusätzlich vom BFV produzierte Videoberichte zu Auswärtsspielen ihrer regionalen Vereine kostenlos bekommen, wenn sie ihre Berichte im Gegenzug auch dem gemeinsamen Videoportal des BFV und seiner Vereine (BFV.TV) zur Verfügung stellen. Von dieser Möglichkeit machen in der Saison 2017/2018 insgesamt 19 Medien Gebrauch. Alleine zwölf regionale TV-Sender strahlen das vom Verband produzierte „BFV.TV – Das Bayerische Fußball-Magazin“ mit der Zusammenfassung aller Spiele und Tore der Regionalliga Bayern Woche für Woche aus.

Im sogenannten „Hartplatzhelden-Urteil“ hatte der Bundesgerichtshof im Oktober 2010 festgehalten, dass sich ein Verband wie der BFV im Zusammenwirken mit seinen Vereinen über das Hausrecht eine Verwertung für seine Videoportale sichern kann. Filmaufnahmen können so unterbunden oder nur gegen Entgelt zugelassen werden. Mögliche Einnahmen schüttet der BFV gemäß seinen Regularien zu 90 Prozent wieder an die Klubs aus.

QUELLE: Presse-Mitteilung des bayerischen Fußball-Verbandes

Amateur Bayerischer Fußball-Verband Gericht Urteil Video

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