Am Amtsgericht Schweinfurt sind am Donnerstag zwei Polizisten wegen fremdenfeindlicher Übergriffe im Ankerzentrum Geldersheim verurteilt worden. Ein Beamter soll hierbei gegenüber einem Flüchtling eine Morddrohung ausgesprochen haben. Gegen eine weitere Beamtin wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt.
Zwei Beamten der Polizeiinspektion mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Ihnen wurden fremdenfeindliche Übergriffe im Ankerzentrum Geldersheim im Landkreis Schweinfurt vorgeworfen. Die Ereignisse sollen zwischen November 2019 und März 2020 zugetragen haben. Damals soll ein Polizist einem Bewohner des Ankerzentrums mit den Worten „I will kill you“ gedroht haben.
Laut Medienberichten sollen die beiden verurteilten Polizisten gemeinsam mit einer weiteren Kollegin ohne Durchsuchungsbeschluss mehrere Zimmer der Einrichtung durchsucht haben. Dabei soll eine geringe Menge Cannabis gefunden worden sein, welche einem Informanten als Lohn geschenkt worden sein soll. Einen weiteren Bewohner sollen die Polizisten dazu veranlasst haben, als Lockvogel Rauschgift von einem weiteren Bewohner zu kaufen.
Laut einer polizeilichen Pressemitteilung wurde einer der angeklagten Beamten am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm werden Hausfriedensbruchs und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Die zweite Beamtin wurde zu einer Geldstrafe unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt.
Im Zuge der Ermittlungen stellte die Polizei ein privates Handyvideo sicher. Dieses zeigt, wie die Beamten bei winterlichen Temperaturen eine Pfütze mit dem Dienstwagen durchfuhren und dabei womöglich eine Gruppe von Zuwanderern nass spritzten. Bei der weiteren Auswertung des Mobiltelefons eines Verurteilten wurden zudem Nachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt festgestellt.
Auf dem Telefon des Verurteilten wurde außerdem ein Screenshot gefunden, der das Profilbild einer Messenger-Gruppe namens „White Boys“ zeigt. Als Gruppenmitglieder wurden die Namen zweier der Verurteilten sowie vier weiterer Polizeibeamter aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken festgestellt. Am Ende der diesbezüglichen Ermittlungen erfolgten richterlich angeordnete Durchsuchungen der Wohnungen der beteiligten Beamten und die Sicherstellung derer Mobiltelefone. Die Auswertung dauert an. Gegen die vier Betroffenen wurden je nach Einzelfall wegen des Anfangsverdachts einer fremdenfeindlichen Gesinnung Disziplinarverfahren veranlasst.
Laut eigenen Angaben stehe das Polizeipräsidium Unterfranken für null Toleranz gegenüber jeglicher Form von Rassismus, Demokratie- oder Fremdenfeindlichkeit in den eigenen Reihen. Eine derartige Einstellung sei mit der Vorbildfunktion und Pflichtenstellung der Polizei in unserer Gesellschaft in keiner Weise vereinbar. Dies gelte auch für den privaten Bereich der Beamten.
Die Hauptverhandlung am Amtsgericht Schweinfurt soll laut Polizei deutlich gezeigt haben, dass die unterfränkische Polizei kein strukturelles Problem im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit habe. Stattdessen habe die „eigene selbstkritische Sichtweise“ maßgeblich zum Bekanntwerden und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Laut offiziellem Schreiben der Polizei Unterfranken war der Sachverhalt von Beamten der Polizeiinspektion selbst festgestellt und angezeigt worden.