Mi., 27.03.2024 , 16:08 Uhr

Angespannte Lage mit streunenden Katzen - Kommt jetzt die Katzenschutzverordnung auch in Würzburg?

Entzündete Augen, Missbildungen und Parasiten: Streunende Katzen leiden oft erheblich unter dem Leben in freier Wildbahn. Immer mehr Kommunen greifen deswegen zu einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes in Deutschland. Ist es bald auch in Würzburg soweit?

Wird Würzburg zu einem der unterfränkischen Vorreiter?

1.312 streunende Katzen wurden im Jahr 2022 bei der Würzburger Katzenhilfe ärztlich versorgt. Darunter waren zwei Drittel krank, einige sogar todkrank. Um diese stetig zunehmende Population übersichtlicher machen zu können und die Vermehrungsrate zu reduzieren, fordern Vertreterinnen und Vertreter des Vereins Katzenhilfe und dem Würzburger Tierheim eine Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes. Diese erlaubt den Behörden, Streuner zu fangen und zu kastrieren. Ob die Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung möglich ist, wird aktuell am Landratsamt Würzburg geprüft. Die Verordnung dient vor allem zum Schutz gehaltener Katzen, die sich durch den Kontakt mit verwilderten Katzen zunehmend mit Krankheiten und Parasiten infizieren. Da bei dem Fangaktionen mitunter auch gehaltene Katzen eingesammelt werden können, soll es eine Kennzeichnungspflicht der Tiere für Katzenhalter geben. Identifizierte gehaltene Katzen könnten dadurch, sofort unkastriert wieder freigelassen werden. Der Landkreis Aschaffenburg hat bereits den Anfang mit einer solchen Verordnung in Unterfranken gemacht und hat als Vorbild für Unterfranken als erstes die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von sowohl freilebenden Katzen als auch Freigängerkatzen verordnet. Und auch in den Haßbergen gibt es eine solche Schutzverordnung – eine Kastrationspflicht gibt es in den Haßbergen allerdings nicht. Für die Katzenhilfe, die Streunerhilfe Aschaffenburg sowie unter anderem die Mitglieder im Bündnis Katzenschutz Bayern unverständlich. Die wirksame Populationskontrolle mit all ihren positiven Effekten für alle (Un-)Beteiligten stehe und falle mit der Kastrationspflicht.

Mögliche Einführung soll geprüft werden

Am Landratsamt Würzburg will man die mögliche Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung zunächst prüfen. Landrat Thomas Eberth zeigt sich angesichts der Zahlen besorgt.

„Wir müssen jetzt Möglichkeiten finden, wie wir in Zukunft mit dem Thema umgehen“, sagt er

Aus diesem Grund fand kürzlich ein Austausch mit Vertreterinnen des Vereins Katzenhilfe in und um Würzburg e.V. im Tierheim Würzburg statt. Wildlebende Katzen, die keinen Besitzer haben, werden auch im Landkreis Würzburg regelmäßig aufgegriffen, so die Erfahrungen. Die Tiere werden oft in Vorgärten oder auf Bauernhöfen gesichtet, danach erfolgt der Kontakt mit der Katzenhilfe. Immer wieder landen auch verwahrloste, kranke oder verletzte Katzen aus einem verwaisten Wurf auf der Türschwelle des Tierheims. Die Zahl der Kastrationen von Fundkatzen in Stadt und Landkreis Würzburg schwankt in den vergangenen fünf Jahren laut der Katzenhilfe Würzburg pro Jahr zwischen 500 und 650.

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