Di., 22.11.2022 , 09:36 Uhr

Arbeitsrecht der Katholischen Kirche – Ende der Doppelmoral?

Update: Es ist beschlossene Sache: Die Katholische Kirche hat ihr Arbeitsrecht geändert. Konkret bedeutet das, dass künftig das Privatleben der Beschäftigten, ihre Sexualität, ihr Beziehungsstatus, ihre Religion, ihr Alter, ihre Herkunft und ihr Geschlecht bei der Frage nach einer Anstellung keine Rolle mehr spielen sollen.

Katholische Kirche seit Jahren in der Kritik

Die Katholische Kirche steht seit Jahren in der Kritik. Die Gründe: Veraltete Muster, Missbrauchsvorfälle und das Führen einer Doppelmoral. Das hatte zur Folge, dass die Katholische Kirche unzählige Austritte hinnehmen musste – ein Weckruf? Denn jetzt soll sich alles ändern.

Wird das Arbeitsrecht reformiert?

Die Katholische Kirche will ihr Arbeitsrecht reformieren. Denn was oft vergessen wird: Sie ist auch einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Ob Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen oder Sozialeinrichtungen – nicht gerade selten ist die Kirche auch Träger dieser Einrichtungen. Und genau das stellt die Katholische Kirche jetzt vor neue Herausforderungen: Arbeitnehmer, die in zweiter Ehe leben oder Ärzte, die aus der Kirche ausgetreten sind – wie soll in Zukunft damit umgegangen werden?

Ortsbischöfe Deutschlands kommen heute in Würzburg zusammen

Die Katholische Kirche sieht Handlungsbedarf und will augenscheinlich mit der Zeit gehen, sich modernisieren. Am Montag und Dienstag treffen sich die 27 Ortsbischöfe Deutschlands in Würzburg und wollen über die Reform beraten. In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Stimmen laut, die nämlich eine genau solche Reform forderten.

Initiative #outinchurch als Auslöser?

Mit der Initiative #outinchurch, die im Februar diesen Jahres startete, setzte bei vielen Bischöfen ein Umdenken ein. Queere Mitarbeitende outeten sich, das Bistum versicherte diesen Arbeitnehmern, dass nichts zu befürchten sei. Warum aber gibt es dann Auflagen und Pflichten, an die sich der Arbeitnehmer in seinem Privat- und Liebesleben halten muss?

Neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

Das fragen sich wohl auch die Bischöfe, die genau deshalb in Würzburg zusammen gekommen sind. Es soll eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ auf den Weg gebracht werden, in der verankert werden soll, dass sich auch queere Mitarbeitende in ihrem Angestelltenverhältnis sicher sein können.

Queere Mitarbeitende klagten vor Gericht

Nicht selten klagten queere Mitarbeitende zuletzt vor Gericht – und die bekamen, im Gegensatz zur Katholischen Kirche, auch meistens recht. Wie weit die Reform am Ende des Tages gehen wird, ist noch nicht klar. Gerade aber in Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich die Katholische Kirche wohl kaum erlauben, auf Mitarbeitende zu verzichten.

Eindrücke lassen Positives vermuten

Hat die Katholische Kirche nach all den Skandalen nun also vielleicht wirklich verstanden, um was es geht? Die Eindrücke lassen Positives vermuten. Bleibt nur abzuwarten, welche Dinge dann auch tatsächlich in der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ verankert sind.

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