Fr., 01.04.2022 , 11:54 Uhr

Aufhebung der Maskenpflicht für Schüler – Bayerischer Landesschülerrat äußert Verunsicherung

Ab dem kommenden Montag wird im Rahmen der neuen Corona-Verordnung auch die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben. Viele Eltern äußeren ihre Erleichterung über die Lockerung für ihre Kinder – Bayerische Lehrerverbände haben jedoch ihre Zweifel. Nun meldet sich auch der Landesschülerrat Bayern zu Wort und erklärt, was der Wegfall der Maskenpflicht bedeuten könnte.

Ende der Maskenpflicht ab Montag

Die in den vergangenen Monaten geltende Maskenpflicht und Testverordnung in Schulen konnte das Infektionsgeschehen zwar nicht verhindern, hat in Bayern jedoch stark zur Eindämmung bei Schülern beigetragen. Ab kommendem Montag, den 4. April, fällt die Maskenpflicht jedoch weg, das Testen bleibt weiterhin bestehen. Ab dann ist es Schülern freigestellt, sich sowohl im Unterricht als auch auf dem gesamten Schulgelände ohne Mund-Nasen-Schutz zu bewegen.

Lockerung der Maskenpflicht ja, aber nicht abrupt

Laut dem Landesschülerrat in Bayern ist es jedoch der Maskenpflicht zu verdanken, dass der Unterrichtsbetrieb in den letzten Monaten weitgehend normal und in Präsenz stattfinden konnte. Der Landesschülerrat würde dagegen eine schrittweise Lockerung und auch eine fortschreitende Aufhebung der Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen angepasst an das Infektionsgeschehen in Bayern durchaus begrüßen – eine vollständige Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt scheint ihnen aber verfrüht.

Verantwortung wird auf Schüler abgeladen

„Die Angst vor einer Ansteckung ist bei den derzeitigen Inzidenzen immens hoch – solch eine abrupte Lockerung gefährdet nicht nur die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, sondern lädt die Verantwortung eines sicheren Schulbesuches auf den Schultern der Kinder ab.“ erklärt Fabia Klein, Pressesprecherin des Landesschülerrats Bayern. Dieser appelliert, den Plan der überstürzten Lockerung dem hohen Infektionsgeschehen anzupassen und einen Stufenplan für Schulen zu entwickeln.

Gefährdung der Abschlussprüfungen

Besonders riskant ist die Aufhebung für Schüler der Abschlussklassen. Deren Abitur- und Abschlussprüfungen stehen kurz bevor und könnten durch eine Infektion behindert werden. Besonders auf Flächen, wo diese Schüler mit den Schülern aller anderen Jahrgangsstufen aufeinander treffen, sollte daher eine Maskenpflicht bestehen bleiben, so der Landesschülerrat Bayern.

Lehrerverbände wegen Aufhebung der Maskenpflicht besorgt

Auch Bayerische Lehrerverbände haben vor wenigen Tagen ihren Unmut über die Befreiung der Maskenpflicht verkündet. Ihnen drängte sich die Frage auf, ob nicht genau falsch herum entschieden wurde: Masken könnten – im Gegensatz zum Testen – das wichtigere Instrument zur Eindämmung von Corona bieten.

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