Die Stadt Würzburg hat im Rahmen eines versammlungsrechtlichen Erörterungsgesprächs mit der Gruppierung „Revolte Franken“ mehrere Auflagen für die geplante Demonstration am kommenden Samstag erlassen. Unter anderem lehnt sie den benannten Versammlungsleiter sowie dessen Stellvertreter als ungeeignet und unzuverlässig ab.
Sollten keine neuen Versammlungsleiter benannt werden, wird die Versammlung der „Revolte Franken“ am Samstag untersagt. Außerdem darf die Demonstration nicht als mobiler Aufzug stattfinden, sondern ausschließlich als stationäre Kundgebung. Der ursprünglich geplante Ort, der Vierröhrenbrunnen, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen wurde in Abstimmung mit der Polizei ein Ersatzstandort am Oberen Mainkai festgelegt.
Gegen alle drei Auflagen – die Ablehnung der Versammlungsleiter, die Einschränkung auf eine stationäre Kundgebung sowie die Festlegung eines anderen Veranstaltungsortes – kann die Gruppierung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ein vollständiges Verbot der Versammlung sei aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsrechts jedoch nicht möglich gewesen.
Oberbürgermeister Martin Heilig hatte sich bereits am Freitag klar positioniert:
„Würzburg steht für ein respektvolles, vielfältiges Miteinander. Wir wollen hier keinen Rassismus, keine Ausgrenzung und keine rückwärtsgewandten Ideologien.“
Die Stadt habe deshalb umfassend geprüft, ob ein Verbot rechtlich möglich sei. Letztlich sei aber das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit maßgeblich.
Zur weiteren Einschätzung wurde die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) eingeschaltet. Die Stadt kündigt zusätzliche Auflagen zur Einschränkung an. Die Polizei wird die Sicherheit bei allen Kundgebungen gewährleisten. Alle Teilnehmenden werden zur Friedlichkeit aufgerufen.