In der vergangenen Woche durften wir uns über warme Temperaturen und Sonne pur freuen – das hat auch viele Wassersportler angelockt. Doch auch für sämtliche Aktivitäten auf den Gewässern in der Region gelten Einschränkungen im Zusammenhang mit den Ausgangsregelungen. Zwar dürfen Sport und Bewegung an der frischen Luft weiterhin ausgeübt werden, aber ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Dazu zählen Bootsfahrten mit Segel- oder Ruderbooten, das Stand-up-Paddeln, Kitesurfen und Windsurfen. Verboten ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen – wie beispielsweise Vereinsgelände, Wakeboard- und Wasserskianlagen. Der Kranbetrieb von Botten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig. Auch Arbeiten an den Wasserfahrzeugen sind derzeit untersagt und müssen verschoben werden. Ebenso nicht erlaubt sind Fahrten mit maschinengetriebenen Sportbooten, da es sich um keine sportliche Betätigung handelt. Angelt ist weiterhin gestattet.