Würzburg. Der Prozess gegen den Autobahnschützen Michael K. vor dem Würzburger Landgericht ist auf der Zielgeraden: „Ich bin kein Mörder. Ich wollte nie jemanden umbringen“, betonte der 58-Jährige am Montag noch einmal. Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen sieht das anders: Er ging auch in seinem Plädoyer nach Abschluss der Beweisaufnahme davon aus, dass der Fernfahrer bei seinen Schüssen auf deutschen Autobahnen zumindest in vier Fällen den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen hat.
Von den ursprünglich rund 170 Schüssen auf andere Verkehrsteilnehmer aus der Anklage sind nach zwei Monaten und zwölf Verhandlungstagen noch 120 übrig geblieben. Und bei vier Beschussfällen mit fünf potenziellen Opfern geht der Oberstaatsanwalt weiterhin von versuchtem Mord aus – darunter der Fall auf der A3 bei Würzburg, bei dem Teile eines Projektils in den Nacken einer Autofahrerin eindrangen.
Rechnet man die von Raufeisen beantragten Strafen zusammen, kommt man auf über 141 Jahre. Im deutschen Strafrecht wird in solchen Fällen aber keine Summe, sondern eine so genannte Gesamtstrafe gebildet: Zwölf Jahre soll Michael K. ins Gefängnis, forderte der Anklagevertreter. Der Angeklagte habe mit erheblicher krimineller Energie Schusswaffen, Schalldämpfer und Munition selbst hergestellt und durch die Schüsse – hauptsächlich auf Autotransporter – „seinen Frust an völlig Unbeteiligten ausgelassen. Zum Frustabbau kam irgendwann die Lust am Schießen dazu“, betonte Raufeisen. Die Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer sei dem Angeklagten dabei gleichgültig gewesen.
Die Verteidigung forderte aus rechtlichen Gründen einen Freispruch in allen Fällen: Die systematische und heimliche Erfassung von Autokennzeichen auf sieben deutschen Autobahnabschnitten durch die Ermittlungsbehörden sei rechtswidrig gewesen und dürfe deshalb zur Überführung des Angeklagten nicht verwertet werden, betonten die drei Anwälte des 58-Jährigen: „Das war ein Eingriff in die Grundrechte einer großen Zahl unbekannter Verkehrsteilnehmer.“
Weil die Strafkammer im Verfahren aber bereits mehrfach erklärt hat, dass sie das von den Anwälten als „Massenscreening“ bezeichnete Vorgehen für rechtmäßig hält, beschäftigten sich die Verteidiger auch mit den einzelnen Anklagevorwürfen: Nach ihrer Auffassung kann von versuchtem Mord keine Rede sein, weil K. niemals vorsätzlich gehandelt hat: Die Schussabgabe in den Gegenverkehr sei nur „unglaublich fahrlässig“ gewesen, betonte Rechtsanwalt Franz-Josef Krichel. Er und seine beiden Kollegen beantragten hilfsweise eine Verurteilung zu sechs Jahren Haft. Das Schwurgericht will sein Urteil am 30. Oktober um 11 Uhr verkünden.
Schüsse auf der Autobahn – die Anklage:
Die Staatsanwaltschaft legte Michael K. In der Anklage zur Last, 170-mal auf andere Verkehrsteilnehmer geschossen zu haben. In fünf Fällen wird ihm versuchter Mord vorgeworfen, der Rest gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Dazu kommen 182 Fälle der Sachbeschädigung durch selbst konstruierte Nagelplättchen, die er auf die Straße geworfen haben soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte zwischen Dezember 2008 und Frühjahr 2013 fast 800 Schüsse im Straßenverkehr abgegeben hat. rick