Unterwegs auf der Autobahn und die Müdigkeit setzt ein – die meisten Autofahrer würden in dieser Situation für ein kleines Päuschen auf einen Rastplatz fahren und sich ausruhen. Der Fahrer eines Kleintransporters wählte jedoch keinen Rastplatz, sondern den Seitenstreifen der A3 bei Aschaffenburg für eine Fahrpause. Doof nur, wenn man Diebesgut geladen hat und dann von der Polizei kontrolliert wird.
Gegen 14:30 Uhr am Montag wurde eine Streife der Aschaffenburger Verkehrspolizei auf einen Kleintransporter aufmerksam, der auf dem Seitenstreifen der A3 verweilte. Bei genauerem Hinsehen konnten die Beamten feststellen, dass sich der Fahrer den Seitenstreifen offenbar ausgesucht hatte, um hier einen Mittagsschlaf zu halten. Die Polizeibeamten gingen zu dem Kleintransporter und wiesen den Fahrer an, für eine Verkehrskontrolle auf den nahegelegenen Parkplatz Strietwald zu fahren.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte bei einem 28-Jährigen zunächst ein E-Scooter aufgefunden werden, welcher durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte zur Fahndung ausgeschrieben war. Zudem führte dieser, ebenso wie eine 21-jährige Mitfahrerin, einen gefälschten rumänischen Personalausweis mit sich. Das Fahrzeug und auch die Dokumente wurden vor Ort sichergestellt.
Gegen den Mann und die sieben Jahre jüngere Begleiterin wird nun wegen einer Urkundenfälschung ermittelt. Zudem muss der 28-Jährige auf Grund des ausgeschrieben E-Scooters verantworten.
In der Regel darf der Seitenstreifen hier nur benutzt werden, um das Fahrzeug im Falle einer Panne dort abzustellen. Mitunter wird der Seitenstreifen auch zum Fahren freigegeben, dann aber meist nur in Ausnahmesituationen, z.B. wenn eine Baustelle auf der Fahrbahn ist. Dies wird jedoch entsprechend gekennzeichnet.
Für Verstoße bei der Nutzung des Seitenstreifens können Bußgelder und Punkte drohen. Die genauen Strafen können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.