Fr., 08.10.2021 , 11:38 Uhr

Bayern geht in Revision – Verfahren um Ausgangsbeschränkungen geht wohl weiter

Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 angemessen?

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre vom Frühjahr 2020 am Mittwoch für unwirksam erklärt hatte, kündigte die Staatsregierung nun an, in Revision zu gehen. «Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkung Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren», erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München.

Verfahren um im März 2020 erlassene Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die eigenen vier Wände durfte man im Frühjahr 2020 nur mit triftigem Grund verlassen – zum Beispiel zum Einkaufen, für Arztbesuche, um auf die Arbeit zu gehen oder um sich an der frischen Luft zu bewegen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag verlauten lassen: Die so gefasste Ausgangsbeschränkung war unzulässig. Bemängelt wurde insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften.

#söderrücktritt trendet im Netz

Im Netz ist infolge des Urteils eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen entbrannt. Tatsächlich ist das Urteil erst mal nur eine reine Feststellung ohne direkte Konsequenzen, dafür aber möglicherweise mit Signalwirkung. Im Netz haben jedoch schon Tausende den Rücktritt des Ministerpräsidenten gefordert.

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