Am Mittwoch wurden sie erst verkündet, am Freitag, 4. März, treten die Erleichterungen schon in Kraft. Die Lockerungen der bayerischen Staatsregierung betreffen Kneipen, Diskotheken, Schulen und Ungeimpfte. Voraussetzung für die Erleichterungen ist jedoch eine stabile Situation in den Krankenhäusern im Freistaat, derzeit gibt es hier jedoch keine Bedenken. Die Auslastung ist weit entfernt von der Situation Ende vergangenen Jahres.
Nach einer monatelangen Zwangspause dürfen Clubs und Diskotheken endlich wieder Feierlustige empfangen. Diese benötigen für den Zutritt allerdings eine abgeschlossene Grundimmunisierung und einen negativen Schnelltest. Wer bereits drei Mal gegen das Corona-Virus geimpft ist, braucht einen solchen nicht. Kurzum: Es gilt 2G-Plus. Eine Maskenpflicht herrscht im Nachtleben nicht mehr.
Gastronomie und Hotellerie haben es lange herbeigesehnt, nun ist es soweit: Ab Freitag dürfen entsprechende Einrichtungen wieder ALLE Menschen beherbergen. Ungeimpfte werden also nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, müssen jedoch einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest erbringen, um Zutritt zu erhalten. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, am Platz darf die Maske aber natürlich abgenommen werden. Das gleiche gilt für Bars und Kneipen. Auch reine Schankwirtschaften dürfen nun unter 3G-Bedingungen wieder öffnen.
Auch für Bayerns Schülerinnen und Schüler stehen Erleichterungen an: Die Maskenpflicht im Sportunterricht an Schulen fällt ab dem 7. März, also nach den Faschingsferien, sowohl drinnen als auch draußen. Zudem will sich der Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger für eine generelle Debatte über die Maskenpflicht auch im Klassenzimmer stark machen. Im Bereich Sport wird die Maximalauslastung wie schon in der Kultur auf 75% hochgestuft. Die Besucherobergrenze liegt bei 25000 Menschen.