Die Stadt Würzburg weist darauf hin, dass Schnee und Eis vor jedem Anwesen geräumt werden müssen, so dass eine Gehbahn von 1,50 Meter breite entsteht, die zudem gestreut sein muss. Es sollte nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden, auf Grund des Blitzeises darf aber ausnahmsweise auch mit auftauenden Mitteln wie Salz gestreut werden. Die Eisreste sind so zu lagern, dass sie niemanden behindern, am besten neben der Gehbahn. Abflussrinnen, Kanäle und Ähnliches sind dabei freizuhalten. Geräumt und gestreut muss an Werktagen von 07 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08 bis 20 Uhr. Der Eigentümer des Anwesens ist dafür selbst verantwortlich. Auch Transportwege müssen freigehalten werden. Schnee, Eis- und Winterglätte sind zu beseitigen und es muss für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt werden.