Wegen 21 schwerer Straftaten ist der bekannteste Schweinfurter Bordellchef Ende August vergangenen Jahres zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Darauf hin hatten seine beiden Anwälte, sowie die Staatsanwaltschaft, aus unterschiedlichen Gründen Revision eingelegt.
Zeitnah nahm der Verteidiger diese allerdings zurück. Nun folgte auch der Rechtsanwalt und die Anklagebehörde. Das Urteil ist jetzt akzeptiert und rechtskräftig. Eineinhalb Jahre hatte der Angeklagte ein Schreckensregime aufgebaut, und schwere psychische Schäden bei seinen Opfern hinterlassen. Seit August 2013 saß der Bordellchef deshalb in Untersuchungshaft.
Ursprünglich war der 39-jährige in über 40 Punkten angeklagt, von der aber die Hälfte wegen Mangels an Beweisen fallen gelassen werden musste.
Auch ein 40-jähriger Schweinfurter war als Aufpasser mit angeklagt und wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.