Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil bekannt gegeben: es ging darum, ob der „Hohe Buchener Wald“ bei Ebrach Schutzgebiet bleibt oder eben nicht. Der Bamberger Landrat ließ das Gebiet im Jahr 2014 schützen. Auf Betreiben des Freistaats Bayern wurde der Schutz wieder aufgehoben. Der hatte dafür extra ein Gesetz geändert. Geklagt hatte der Bund Naturschutz in Bayern.