Nachdem die Ampelkoalition Anfang November auseinandergebrochen war und Olaf Scholz Mitte Dezember die Vertrauensfrage gestellt hatte, kommt es am 23. Februar zu Neuwahlen. Was jetzt Wichtiges zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Laut der Bundeswahlleiterin müssen Wähler und Wählerinnen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis informiert sein. Im Normalfall verschicken die Gemeinden die Benachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Sollte man also bis zum Stichtag, dem 02.02.2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollte man sich mit der Gemeinde oder Stadt in Verbindung setzen. Im Zeitraum zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl können Betroffene dann Einspruch einlegen.
Anders als früher braucht man heute keinen triftigen Grund mehr für die Briefwahl. Doch um die richtigen Unterlagen muss man sich selbst kümmern. Diese müssen bei der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin ist die Wahlbenachrichtigung hier nicht erforderlich. Die Antwort auf die Frage, ab wann man die Briefwahlunterlagen anfordern kann, ist kurz: Ab sofort! Es ist aber zu beachten, dass die Stimmzettel erst ab dem 30. Januar gedruckt und an die Kommunen versendet werden. Danach können die Unterlagen erst an die Antragstellenden verschickt werden. Somit beträgt die Zeitspanne zwischen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag nur zehn bis zwölf Tage.
Um eine Wahl richtig durchführen zu können, werden wieder Wahlhelfer und Wahlhelferinnen benötigt. Noch fast überall in Unterfranken werden Helfer und Helferinnen gesucht. Falls Sie einen spannenden Einblick in den Ablauf einer Wahl gewinnen wollen, können Sie sich auf den jeweiligen Websites der Städte und Landkreise bewerben. Zu den Aufgaben als Wahlhelfer gehören: die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, die Freigabe der Wahlurne, die Stimmenauszählung und die Erstellung des Wahlergebnisses.