Di., 09.08.2022 , 09:18 Uhr

Bundesweite Prüfung im Beherbergungsgewerbe - 30 Verstöße im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt

Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten standen diesmal im Fokus des Zolls. Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen wie beispielsweise Lohn- und Finanzbuchhaltung.

30 Fälle werden weiter untersucht

87 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten die Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt durch. Sie befragten 298 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. 30 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung weiter:

Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von
12,00 Euro pro Stunde.

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