Twitter muss künftig dafür sorgen, dass illegale Inhalte gelöscht werden und es auch bleiben. Zudem müssen kerngleiche Aussagen ebenfalls von der Plattform genommen werden, so das Urteil des Landgericht Frankfurt. Doch der Kurznachrichtendienst geht dagegen in Berufung.
In einem Musterverfahren fällte das Landgericht Frankfurt am 14. Dezember ein Urteil gegen Twitter. Der Kurznachrichtendienst wird damit aufgefordert, illegale und herabwürdigende Inhalte zu löschen und dafür zu sorgen, dass diese auch nicht wieder auftauchen. Zudem sollte Twitter zukünftig auch „kerngleiche Äußerungen“ von der Plattform entfernen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – pro Fall. Außerdem könnte dann gegen den Manager Ordnungshaft angeordnet werden. Doch das Medienunternehmen des Milliardärs Elon Musk sieht das nicht ein und geht in Berufung.
Der Würzburger Medienanwalt Chan-Jo Jun zeigt sich davon nicht überrascht. Twitter würde durch alle Instanzen gehen, das Verfahren könnte daher durchaus noch drei bis fünf Jahre dauern. Jun vertritt den baden-württembergischen Beauftragten gegen Antisemitismus, Michael Blume. In Tweets war behauptet worden, Blume hätte eine Affäre mit einer Minderjährigen und pädophile Neigungen. Blume beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung zur Löschung dieser und sinngleicher Tweets. Vor Gericht hatte Twitter argumentiert, es sei unzumutbar sinn- beziehungsweise kerngleiche Tweets aufzuspüren und zu entfernen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wird die Entscheidung über die Berufung treffen.