Die beiden deutschen Verdächtigen, die in Zusammenhang mit dem Mord an Simone Strobel vor 17 Jahren stehen könnten, werden nicht nach Australien ausgeliefert. Einer Auslieferung stehe das Grundgesetz entgegen, so auch das Bundesamt für Justiz. Eine Strafverfolgung müsste demnach in Deutschland erfolgen.
Australische Behörden erlassen Haftbefehl
Nachdem der damalige Freund von Simone Strobel in Australien festgenommen wurde, hatten die, australischen Behörden auch Haftbefehle gegen die Verdächtigen erlassen, die beide in Unterfranken leben. Ihnen wird Beihilfe zum Mord und Justizbehinderung vorgeworfen. Die heute 46-Jährige und der inzwischen 43-Jährige waren 2005 zusammen mit Simone Strobel und ihrem damaligen Partner, dem derzeit Hauptverdächtigen, durch Australien gereist. Bei der Frau handelt es sich um die Schwester des Hauptverdächtigen, bei dem Mann um deren damaligen Lebensgefährten.
Deutschen Behörden keine neuen Hinweise bekannt
Auch in Unterfranken hofft man den Cold Case aufklären zu können. Das Verfahren gegen die Schwester des Hauptverdächtigen sei noch offen, die Ermittlungen gegen den Mann hingegen seien 2020 zunächst eingestellt worden. Über die neuen Entwicklungen in Australien zeigen sich die unterfränkischen Ermittler überrascht – sie selbst hätten keine neuen Hinweise erlangt. Welche neuen Indizien zu der Verhaftung des Hauptverdächtigen und den Haftbefehlen gegen die zwei Reisebegleiter führten, ist immer noch unbekannt.
Rechtshilfeersuchen theoretisch möglich
Wie Australische Medien berichten stünden die dortigen Ermittler wegen der beiden deutschen Verdächtigen in Kontakt mit den deutschen Kollegen. Eine formale Kooperation gibt es laut den deutschen Behörden aktuell aber nicht. Theoretisch könnten die australischen Behörden mit einem Rechtshilfeersuchen darum bitten, dass die Verdächtigen in Unterfranken erneut vernommen werden, sogar in Anwesenheit australischer Beamten. Dies sei bisher aber nicht geschehen.
Mord seit 17 Jahren ungeklärt