Ein persönliches Fehlverhalten von Robert Scheller ist nicht festzustellen. Gemäß des bekannten Sachverhalts stellt die Beteiligung von Scheller an der DGS GbR als Nebentätigkeit eine genehmigungsfreie Verwaltung eigenen Vermögens dar und ist zulässig.
„Eine größtmögliche Transparenz war uns in dieser Angelegenheit wichtig. Unser Kämmerer war nach der kritischen Berichterstattung großem öffentlichen Druck ausgesetzt. Wir wollten und mussten seine persönlichen Rechte wahren, es galt aber auch gleichermaßen die Öffentlichkeit frühzeitig mitzunehmen und über die Ergebnisse zu informieren. Zusammenfassend kann man zum Gutachten der Fachkanzlei festhalten, dass unsere Rechtsauffassung hierin bestätigt wurde“, kommentiert Oberbürgermeister Christian Schuchardt.
Der Stadtrat nutzte ausführlich die Gelegenheit, bei den referierenden Anwälten Nachfragen zum Gutachten zu stellen, bevor man über die Kenntnisnahme beschloss und gegenüber der Beschlussvorlage noch einen Arbeitsauftrag ergänzte. Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses auch ergänzende Regelungsbedarfe für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder vorzustellen. Die Gutachter hatten sich nicht nur mit dem konkreten Fall eines berufsmäßigen Stadtrats beschäftigt, sondern alle gesetzlichen Vorgaben oder entsprechende Dienstanweisungen ausgewertet.