Mehrere Wochen stand die Corona-Ampel in Bayern konsistent auf Grün – schlagartig wechselte sie am Wochenende auf Gelb und mit dem heutigen Dienstag auf Rot. Mit der höchsten Ampelstufe treten ab heute schärfere Maßnahmen in Kraft.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldet am Dienstag 709 Hospitalisierungsfälle und 609 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Damit ist der Grenzwert von 600 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten überschritten und die Ampelstufe Rot erreicht. Damit gelten ab heute im Freistaat strengere Maßnahmen, welche besonders ungeimpfte Personen betreffen.
In Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten gilt ab sofort die 3G Regel. Vor allem Angestellte, die nicht geimpft oder genesen sind und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben, müssen sich regelmäßig testen. Ausgenommen hiervon sind der öffentliche Personennahverkehr und der Handel.
In Restaurants, Cafés, Hotels sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren oder Kosmetikern gilt die 3G-plus-Regelung. Hier dürfen also neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch Menschen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, bedient werden. Da Schüler nach wie vor regelmäßig in den Schulen getestet werden, reicht bei ihnen die Vorlage ihres Schülerausweises, um derartige Einrichtungen zu besuchen.
Die neuen Maßnahmen treffen Ungeimpfte besonders hart bei Veranstaltungen, beim Sport und Kultureinrichtungen. Mit dem Inkrafttreten der 2G Regel sind nicht geimpfte oder genesene Personen ab sofort von Fitnessstudios, Hallensport, Theatern, Kinos, Zoos, Bädern und vielen weiteren Einrichtungen ausgeschlossen.
Auch für Schüler gilt diese Regel. In diesen Bereichen reicht ihr Schülerausweis ab sofort nicht mehr aus. Ausgenommen von der 2G-Regel sind lediglich Kinder unter 12 Jahren.
In Diskotheken, Clubs und Bordellen bleibt die 2G Regel bestehen: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene.
Wie bereits bei der Gelben Ampelstufe gilt in vielen Bereichen die Anhebung des Maskenstandart auf FFP2 für Personen ab 16 Jahren. Die FFP2-Maskenpflicht herrscht beispielsweise in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Gastronomie. Bei Kindern zwischen sechs und 15 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen.