Nicht angemeldete Demonstrationen wurden zu „Spaziergängen“ – und plötzlich war Schweinfurt ein Hotspot dieser „Spaziergänge“. Vor allem im Dezember liefen einige Versammlungen aus dem Ruder – eine davon am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages. Daraufhin griff die Stadt Schweinfurt durch. Das Ergebnis: Eine Allgemeinverfügung, die Maskenpflicht, einen Mindestabstand und eine feste Ortspflicht vorschreibt.
Etwa 500 Bußgeld-Bescheide wurden von der Stadt wegen des „Verstoßes gegen das Aufzugsverbot und des Verstoßes gegen das Aufzugsverbot tateinheitlich mit Maskenpflichtsverstoß“ verhängt. Warum es „nur“ 500 Bescheide sind, liegt daran, dass es der Polizei nicht möglich gewesen sei, jeden einzelnen Teilnehmer zu erfassen.
Wer gegen die Regelungen verstieß und an einer nicht angemeldeten Demonstration teilgenommen hat, muss ein Bußgeld von 750 Euro bezahlen. Wer sich außerdem noch weigerte, eine Maske zu tragen, bei dem fallen 850 Euro an. Insgesamt belaufe sich die Summe der Bußgelder auf 376.225 Euro. Laut Stadtverwaltung legten 90 Prozent der Personen, die einen Bußgeld-Bescheid bekamen, Einspruch ein. Dass die Personen Teilnehmende der nicht angemeldeten Demonstrationen gewesen seien, werde in nahezu allen Fällen geleugnet. Die Begründung: zufällig vorbeigekommen, Bekannte besucht oder in ein Restaurant gegangen.