Mo, 02.07.2018 , 14:36 Uhr

Das ändert sich im Juli

LKW-Maut Flächendeckend auf allen Bundesstraßen

Ab dem 1. Juli wird die LKW-Maut ausgeweitet. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen müssen auf allen Bundesstraßen (40.000 Kilometer) eine Mautgebühr zahlen. Durch die Erweiterung der Mautgebühr erhofft sich der Bund Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Dieses Geld soll in den Ausbau der Bundesfernstraßen reinvestiert werden.

 

Rentner bekommen mehr Geld und neue Ausweise

Rentner bekommen ab Juli 2018 rund drei Prozent mehr Rente. Im Westen beträgt der Anstieg 3,22 Prozent, im Osten sogar 3,37. Die unterschiedliche Steigung kommt daher, dass die Renten in Osten und Westen angeglichen werden. Bis zum 1. Juli 2024 soll die Rentenhöhe überall gleich sein. Zusätzlich bekommen alle Rentner einen neuen Rentnerausweis zugeschickt. Er ist im Scheckkartenformat und folienverstärkt.

 

Warnhinweise auf Medikamenten

Schmerzmittel, die frei verkäuflich sind, wie Aspirin oder Ibuprofen, dürfen ab Juli nur noch mit einem entsprechenden Warnhinweis auf der Verpackung verkauft werden.  „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“. Mit der Warnung soll vor schweren Nebenwirkungen und Medikamentenmissbrauch gewarnt werden.

 

Post erhöht Preise

Die Post hebt zum 1. Juli den Preis für Büchersendungen bis 500 Gramm von 1 Euro auf 1,20 Euro an sowie bei Sendungen bis 1.000 Gramm von 1,65 Euro auf 1,70 Euro.

Für Warensendungen steigen die Preise ebenfalls: in der Klasse „Kompakt“ bis 50 Gramm und 15 Zentimeter Höhe von 0,90 Euro auf 1,30 Euro und in der Klasse „Groß“ bis 500 Gramm und 15 Zentimeter Höhe von 1,90 Euro auf 2,20 Euro. In der Klasse „Maxi“ (bis 1000 Gramm) bleiben die Preise bei 2,20 Euro (bis 5 Zentimeter Höhe) bzw. 2,35 Euro (bis 15 Zentimeter Höhe) gleich. Die deutsche Post reagiert nach eigenen Angaben auf höhere Transportpreise und eine allgemeine Kostensteigerungen.

 

Mindestbetrag für Geldabheben am Automaten

Kunden der Bank ING Diba müssen sich ab dem 1. Juli 2018 an einen Mindestbetrag beim Geldabheben halten. Wer am Automaten Bargeld kostenlos abheben möchte, kann das erst ab 50 Euro machen. Diese Regelung gilt sowohl für die Giro- als auch die VISA-Karte.

 

Mehr Rechte für Pauschalreisende

Zum 1. Juli tritt die EU-Pauschalreise-Richtlinie in Kraft, die die rechtlichen Bestimmungen an das Reiseverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern anpasst. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

 

Reisemängel können jetzt zwei Jahre nach Rückkehr reklamiert werden. Bisher war das nur einen Monat nach Rückkehr möglich. Vorraussetzung ist aber weterhin, dass Mängel bereits am Urlaubsort dokumentiert und angezeigt wurden.

Bisher waren Pauschalreisende abgesichert, wenn Mängel auftreten, der Veranstalter Insolvenz anmeldet oder etwas anderes schiefgeht. Das gilt nun auch, wenn im Reisebüro oder über ein Online-Portal mehrere Leistungen zusammen gebucht werden, zum Beispiel, wenn zum Hotelaufenthalt ein Flug oder ein Mietwagen mitgebucht werden. Dabei gelten die Reisebüros oder Online-Anbieter nicht mehr als Vermittler dieser Reiseleistungen, sondern als Veranstalter mit entsprechenden Informationspflichten und einer eigenen Insolvenzabsicherung.

Reisende erhalten vor Abschluss des Vertrags umfangreichen Informationen, aus denen hervorgeht, was sie gebucht haben, wie sie gegebenenfalls richtig reklamieren und ob eine Insolvenzversicherung besteht.

Veranstalter dürfen den Reisepreis nach der Buchung um bis zu acht Prozent anheben. Liegt die Verteuerung darüber, können Kunden kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bisher lag die Grenze bei fünf Prozent. Eine Anhebung des Reisepreises kann bis zu 20 Tage vor dem Reisebeginn erfolgen. Die Gründe dafür müssen allerdings triftig sein, zum Beispiel höhere Steuern oder Flughafengebühren, gestiegene Treibstoffpreise oder Wechselkurse. Reiseveranstalter können zudem einzelne Leistungen im Nachhinein noch verändern, zum Beispiel das Hotel. Sie müssen darüber ihre Kunden unter Angabe einer Widerspruchsfrist informieren. Wird innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, gilt die Änderung als akzeptiert.

 

Erste Energieausweise laufen ab

Im Juli 2008 wurden die ersten Energieausweise für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt. Sie verlieren jetzt nach zehn Jahren ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten sich um einen neuen Energieausweis kümmern. Unterschieden wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Experten raten hier zu Bedarfsausweisen. Sie sind präziser, da sie sich an den energetischen Eigenschaften des Gebäudes und nicht am – stark schwankenden – Verbrauch der Bewohner oder Nutzer orientieren.

 

Amalgamverbot für Risikogruppen

Zahnärzte dürfen bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren kein Dentalamalgam mehr verwenden. Stattdessen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei ihnen Füllungen aus Kunststoff. Grundlage der EU-weit geltenden Regelung ist das sogenannte Minamata-Übereinkommen, nach dem die Nutzung von Quecksilber soweit wie möglich reduziert werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

2018 Änderungen im Juli Gesetze
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