Di., 03.01.2023 , 14:07 Uhr

Das Bürgergeld löst Hartz IV ab - Was gilt ab dem 01. Januar?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das Bürgergeld. Es löst das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, und das Sozialgeld ab. Laut Bundesregierung soll staatliche Hilfe somit bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter werden.

Bürgergeld löste Diskussionen aus:

Mehr Gerechtigkeit, mehr Teilhabe, weniger Bürokratie: Das verspricht sich die Bundesregierung von der Sozialreform. Doch über die Einführung des Bürgergeldes wurde diskutiert. Während die Bundesregierung die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu einer modernen Unterstützung weiterentwickeln möchte, fürchten vor allem Vertreter der Union so etwas wie „spätrömische Dekadenz“.

Für wen ist das Bürgergeld?

Grundsätzlich ist es für Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können. Es soll auch eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben ermöglichen. Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, wenn jemand seine Arbeit verliert, sein Geschäft schließen muss oder eine lange bzw. chronische Krankheit hat. 

Anspruch haben demnach beispielsweise:

Wie hoch soll die Grundsicherung ausfallen?

Der Regelsatz des Bürgergeldes soll für Alleinstehende 502 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes bei Hartz IV von 449 Euro um 53 Euro monatlich. Zudem soll, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, künftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die Freibeträge in diesem Bereich sollen von 20 auf 30 Prozent angehoben werden. In Mainfranken kommt es für etwa 3.600 Menschen zu einem Wechsel bei den Sozialleistungen. Ab dem ersten Januar werden die die Hartz-IV-Leistung abgelöst und durch das Bürgergeld ersetzt. Die Umstellung erfolgt schrittweise – zuerst wird der Regelsatz auf 502 Euro erhöht. Das sind 53 Euro mehr als der Hartz-IV-Regelsatz.

Unterschied Bürgergeld und Arbeitslosengeld:

Die Regelsätze liegen beim Bürgergeld höher als beim Arbeitslosengeld II. Es gibt also mehr Geld und soll die Würde des Einzelnen achten, so der Wunsch des Bundesarbeitsministeriums. Während der sogenannten Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs übernimmt der Bund die Mietkosten und einen Teil der Heizkosten. Außerdem können Arbeitsuchende mehr von ihrem Ersparten behalten als bisher. Wer sich weiterbilden oder -qualifizieren will, bekommt dafür Unterstützung, dafür ist der sogenannte Vermittlungsvorrang aufgehoben.

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