Ab heute steigen die Preise der Parkgebühren im gesamten Würzburger Stadtgebiet. Für Parkplätze innerhalb des Ringparks liegen die Kosten nun bei 1,80 € in der ersten Stunde. Das sind 30 Cent mehr als bisher. Parkhäuser sind von der Preiserhöhung ausgenommen. So sollen sie stärker in Anspruch genommen und das Suchen nach regulären Stehplätzen eingedämmt werden. Das könnte sich allerdings negativ auf die Besucherzahlen der Domstadt auswirken, was Druck auf Gastronomie und Tourismus ausüben würde.
Neues Semesterticket startet. Ab heute steigt der Beitrag aller Studierenden in Würzburg von 50 auf 52 Euro. Dafür können sie kostenlos die Veranstaltungen am Mainfranken Theater besuchen. Einzelne Sonderveranstaltungen sind ausgenommen. In Zukunft bleiben rund fünf Prozent der Plätze bis fünf Tage vor der Veranstaltung für Studenten reserviert. Die Flatrate ist aus einer Zusammenarbeit des Mainfranken Theaters mit dem Studentenwerk entstanden. Die Kulturstätte will durch die Theater-Pauschale mehr junge Zuschauer gewinnen. Das Angebot gilt zunächst zwei Jahre lang auf Probe.
Versicherungsprodukte werden transparenter
Ab dem 1. Oktober müssen Versicherer neue Regeln beachten. Ab sofort sind bei der jährlichen Standmitteilung von Lebensversicherungen genauere Informationen nötig. Es besteht die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass Kredite nun auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. Zudem ist zwischen Provisionsversicherungsvermittlung und unabhängiger Honorarberatung klar zu trennen.
Ab dem 28. Oktober gelten strengere Grenzwerte bezüglich des Bleianteils in Spielwaren. Das hat die EU beschlossen. Waren in Flüssigkeiten 3,4 Milligramm erlaubt, sind es nun nur noch 0,5. Für Kreide waren laut Verodnung bisher 13,5 Milligramm erlaubt. Nun muss dieser Wert auf zwei Gramm reduziert werden.
Der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung wurde mal wieder angepasst. So sind 28 Fragen neu dazugekommen, 29 wurden an derzeitige Standards angepasst.
Hecken, Bäume und andere Gehölze dürfen ab sofort wieder geschnitten und getrimmt werden. Vom 1. März bis zum 30. September ist das laut Bundesgesetz verboten. Damit sollen Vögel und andere Tiere geschützt werden, die in dieser Zeit ihre Nester in Hecken oder Bäume bauen. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bestraft werden.