Ein 44-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Miltenberg wurde vor dem Schöffengericht in Obernburg angeklagt und am Dienstag für schuldig befunden, kinder- und jugendpornografisches Material auf seinen Laptops besessen zu haben. Als Strafe erhielt er eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung.
Im Herbst 2021 geriet ein 44-jähriger Mann ins Visier der Kriminalpolizei, da er eine Datei mit kinderpornografischem Material online veröffentlicht hatte. Nach einer Durchsuchung seines Wohnsitzes stellte die Polizei auf zwei Laptops des Angeklagten insgesamt 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sicher. Im Laufe des Prozesses wurde der Vorwurf des Verbreitens einer der Dateien fallen gelassen, da diese keine spezifische Empfängerschaft hatte. Der Angeklagte gestand die Taten zusammen mit seinem Anwalt Michael Joe, konnte sich jedoch nicht konkret daran erinnern. Er gab an, die meisten Bilder bereits gelöscht zu haben und befand sich bereits in psychologischer Behandlung. Diese Ereignisse wurden vom Mediendienst Main-Echo berichtet.
Um zu klären, ob der Angeklagte tatsächlich pädophilen Neigungen unterliegt, fragte der Vorsitzende Richter Matthias Wienand nach. Der Angeklagte betonte, dass seine Handlungen aus reiner „Neugier“ heraus geschahen und er zudem angetrunken gewesen sei. Sein Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant vergleichsweise wenige Dateien heruntergeladen habe. Der Angeklagte selbst betonte, dass er bereits durch die Umstände genug gestraft sei. Im Zuge der gerichtlichen Beweisaufnahme wurden zwei Polizisten vernommen, welche den Fall des Angeklagten bearbeitet hatten. Dabei gaben sie an, dass der Angeklagte bis dato nicht vorbestraft war und während der Ermittlungen sehr kooperativ gewesen sei. Der Angeklagte gestand, dass er bei Alkoholkonsum manchmal auf „falsche Seiten“ gerate.
Im Gerichtsverfahren ging es um den Tatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren geahndet werden kann. Der Staatsanwalt forderte eine eineinhalbjährige Haftstrafe für den Angeklagten, der sich schuldig bekannt hatte. Diese sollte jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Angeklagte reuig sei. Zusätzlich sollte er eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte, dass die geringe Anzahl der Dateien vor der Gesetzesänderung von 2021 möglicherweise zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage geführt hätte. Er schlug daher eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten und eine Geldauflage nach dem Ermessen des Gerichts vor. Der Angeklagte verzichtete auf sein letztes Wort.
-> Das Schöffengericht verhängte eine Strafe gegen den 44-jährigen Angeklagten, die leicht unter den Forderungen des Staatsanwalts lag. Dem Urteil zufolge muss der Verurteilte eine dreijährige Bewährungszeit absolvieren und eine Geldbuße von 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation leisten. Außerdem hat er die Verfahrenskosten zu tragen und muss seine begonnene Psychotherapie fortsetzen sowie eine Suchtberatung aufsuchen.
Info: TV Mainfranken hat einen ausführlichen Bericht darüber veröffentlicht, was ein Schöffe ist.