Fr., 18.11.2022 , 14:30 Uhr

Das Urteil ist gefallen - NSU-2.0-Drohbriefschreiber muss ins Gefängnis

Bundesweit sorgte Alexander M. Immer wieder für Schlagzeilen – der aus Berlin stammende Mann verfasste über 80 hasserfüllte und rassistische Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens. Ein Mann darunter war vermutlich auch der Würzburger Medienanwalt Chan Jo Jun. Nun wurde der Tatverdächtige zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Rechtsextreme Drohungen und Beleidigungen

Fünf Fahre und zehn Monate Haft – so lautet das Urteil gegen den angeklagten Alexander M. Der Mann schieb an über 80 Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens Todesdrohungen, Gewaltfantasien und rassistische Beleidigungen. Nicht nur der Textinhalt, sondern auch seine Signatur „NSU 2.0“ spielten auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an. Beispielsweise gingen per E-Mail, Fax oder SMS solche Drohschreiben an den Satiriker Jan Böhmermann, Moderatorin Maybrit Illner und die Anwältin Seda Basay-Yildiz. Auch in unserer Region war ein Mann von solchen Drohungen betroffen: der Würzburger Anwalt Chan Jo Jun. 

Drohanrufe gegen Würzburger Anwalt:

Im Februar 2017 soll Alexander M. Jun und seine Familie am Telefon mit dem Tod bedroht haben. Zu diesem Zeitpunkt vertrat der Anwalt vor dem Landgericht Würzburg den syrischen Flüchtling Anas Modamani gegen Facebook. Der Zusammenhang besteht deshalb, weil am ersten Prozesstag in seiner Kanzlei drei Anrufe eingingen, in denen ein Unbekannter Jun nicht nur rassistisch beleidigte, sondern ihm auch den Tod androhte, falls er das Mandat nicht umgehend niederlege. Obwohl der Angeklagte die ganze Zeit verdächtigt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Ermittlungen im März 2022 endgültig ein, da das Amtsgericht Würzburg die Beweislage als zu dünn erachtete. Auch spielte die mutmaßliche Bedrohung des Würzburger Anwalts Chan Jo vor dem Frankfurter Gericht keine Rolle. Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der erwarteten hohen Haftstrafe im NSU-2.0.-Prozess fielen die Würzburger Taten „nicht erheblich“ ins Gewicht, hieß es zur Begründung.

-> Verurteilt wurde er nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und versuchter Nötigung, wegen der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und der Volksverhetzung.

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