Aufgrund größerer Versammlungsankündigungen hat die Stadt Schweinfurt per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht für den 01.05 und 8.05 im Zeitraum vom 10:00 – 20:00 Uhr auf dem Volksfestplatz verordnet. Auf diese Weise soll einem Anstieg der Neuinfektionen im Stadtgebiet Schweinfurt vorgebeugt werden. Die Stadt beruft sich dabei auf die gesammelten Erfahrungen bisheriger Versammlungen solcher Größenordnung und verweist auf die schwindende Akzeptanz von Abstands- und Kontaktbeschränkungen.
Die Maskenpflicht gilt an beiden Tagen dementsprechend an folgenden Orten: