Am 1. Oktober tritt bundesweit eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Die Corona-Regeln für Unternehmen sollten eigentlich wieder deutlich strenger werden – wirken jetzt allerdings eher wie eine Lockerung.
Die neue Arbeitsschutzverordnung soll es den Betrieben ermöglichen, die Maßnahmen flexibel an das jeweilige Infektionsgeschehen anzupassen, um Produktionsausfälle – wenn möglich – zu vermeiden. Arbeitgeber bleiben weiterhin verpflichtet, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Wozu Arbeitgeber nun aber nicht mehr verpflichtet werden, ist die Ermöglichung von Homeoffice und das Angebot von Corona-Tests im Betrieb. Arbeitgeber müssen diese Maßnahmen für ihre Beschäftigten im Rahmen eines Hygienekonzepts lediglich „prüfen“.
Des weiteren gilt:
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 7. April 2023.