Im Zweifel für den Angeklagten. Der 47-Jährige, der sich vor der Ersten Großen Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten musste, ist in Teilen der Anklage freigesprochen worden. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konnte in der Verhandlung nicht sicher nachgewiesen werden, und war deshalb nicht verurteilbar. Vor allem die 25-jährige Ex-Freundin erschwerte die Wahrheitsfindung. Das Opfer log mehrmals vor Gericht, und brachte sich so um seine Glaubwürdigkeit. Trotzdem muss der 47-Jährige für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. In anderen Anklagepunkten wurde der Mann jedoch der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Hier konnte sich das Gericht auf die glaubwürdige und objektive Aussage von Dritten stützen.