Stadt und Landkreis Aschaffenburg schränken das Versammlungsrecht ein und haben am Montag, 10 Januar, eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt für nicht angezeigte oder nicht angemeldete Versammlungen von nun an: die Teilnehmer müssen zu anderen Teilnehmern einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Weiterhin sind die Teilnehmer dazu verpflichtet, während der Versammlung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Versammlungen dieser Art sind außerdem ausschließlich stationär und ohne Aufzug gestattet.
Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Aschaffenburg auf Spaziergänge als Protest gegen die aktuelle Corona-Politik. Zuvor hatten bereits andere Städte Allgemeinverfügungen dieser Art erlassen, darunter Schweinfurt und Würzburg.