Seit gestern läuft vor dem Landgericht in Würzburg der Berufungsprozess um eine Trunkenheitsfahrt im April 2017, bei der ein damals 18-Jähriger eine Fußgängerin stark alkoholisiert totgefahren hatte. Erste Zeugen wurden bereits vernommen, neue Erkenntnisse haben diese Befragungen allerdings nicht hervorgebracht. Das liegt auch daran, dass die vier Angeklagten sich nicht bereit gezeigt haben, nochmals auszusagen.
In dem Fall ist es bereits mehrfach zu Wendungen gekommen: In erster Instanz war der Fahrer 2018 wegen fahrlässiger Trunkenheit zu einer Geldstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Berufung – dieser Prozess wurde 2020 aufgenommen, wegen neuen Hinweisen wurde er jedoch nach nur zwei Verhandlungstagen auf unbestimmte Zeit verschoben. Die vier Angeklagten hatten damals große Erinnerungslücken.
Das Gericht entschied, erst der Frage nachzugehen, ob der Fahrer die Fußgängerin zufällig erwischte oder ob der Beifahrer ihn dazu angestachelt hatte, die Frau umzufahren. Grund dafür waren neue Hinweise, die auch den Beifahrer belasteten. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Fahrer ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen, der jedoch gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt wurde. Und auch der Beifahrer war zwischenzeitlich inhaftiert. Im Berufungsprozess geht es nun um fahrlässige Tötung. Sieben Verhandlungstermine wurden dafür bis Ende Oktober anberaumt.