Seit Mittwoch, dem 15.03.2023, können Studierende und Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen.
Lange genug mussten sie warten – nun ist es so weit: über das Portal „Einmalzahlung200.de“ können Studierende und Fachschüler ab heute die Pauschale beantragen. Schon vor einem halben Jahr hatte die Bundesregierung die finanzielle Hilfe angekündigt. Nachdem bereits die Arbeitnehmer im vergangenen Jahr den Ausgleich zu den gestiegenen Energiepreisen erhalten hatten, sind nun die Studierenden mit der steuerfreien Einmalzahlung dran. Ganz so einfach, wie es sich anhören mag, ist das aber nicht.
Für den Antrag müssen erst noch einige Vorbereitungen getroffen werden: so benötigen die Studierenden einen Zugangscode mit entsprechendem Pin, den die Universitäten und Hochschulen dem Antragsteller automatisch zuschicken. Außerdem ist ein BundID-Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen notwendig. Hierfür bedarf es entweder eines Personalausweises mit Online-Funktion oder eines Elster-Zertifikats. Ein Smartphone mit NFC-Funktion und Identifizierungs-App ist eine Voraussetzung für die Online-Ausweisfunktion. Die genauen Schritte können auf der Website nachgelesen werden.
Ein Recht auf den Antrag haben verschiedene Gruppen: zum einen können Studierende, die am 1.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben und ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, einen Antrag stellen – bundesweit sind das knapp 3 Millionen Personen. Auch duale Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende und Studierende in einem Urlaubssemester kommen hier hinzu. Zum anderen sind auch etwa 450.000 Fach- und Berufsfachschüler, die mindestens einen zweijährigen Abschluss als Ziel haben, zum Antrag berechtigt.