Di., 02.08.2022 , 15:38 Uhr

Energiesparen für den Winter – Jetzt müssen auch Behörden kürzertreten

In den vergangenen Wochen herrschte vermehrt Unmut in der deutschen Bevölkerung hinsichtlich Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgrund des drohenden Gaslieferungs-Stopps. Die Politik sprach „hilfreiche“ Tipps zum Energiesparen aus, wie z.B. weniger Auto fahren, nicht täglich duschen, weniger heizen.

Doch was macht die Politik?

Am 27. Juli 2022 veröffentlichte die „BILD“ ein Video, das zeigt, dass im Deutschen Bundestag alles andere als Energiesparen gemacht wird. Nicht nur die Klimaanlage lief, sondern auch Fahrstühle, Rolltreppen und Beförderungsbänder. Alle Lampen waren tagsüber eingeschaltet – All das, obwohl der Bundestag beinahe wie leergefegt war. Viele Politiker seien laut „BILD“ in der Sommerpause.

EU-Kommission veranlasst Notfallplan

Doch nun muss sich auch der Staat anpassen. Am 26. Juli 2022 hat sich die EU-Kommission mit den Energieministern der Mitgliedstaaten auf einen Notfallplan verständigt, in dem die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 den Gasverbrauch durch freiwillige Anstrengungen um 15 Prozent zu reduzieren.

Am 2. August 2022 tage das Bayerische Kabinett. Neben vielen anderen Punkten wurde dabei ein Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs beschlossen – im gesamten Bereich der Staatsverwaltung.

11.000 staatliche Gebäude in Bayern benötigen 1% des Energieverbrauchs

Der Freistaat besitzt rund 11.000 Gebäude und Bauwerke, von denen circa 9.000 energierelevant sind. Der Energieverbrauch für Gas und Strom beträgt jeweils etwa ein Prozent des Verbrauchs in ganz Bayern.

Freistaat ergreift Maßnahmen zur Reduzierung des staatlichen Energieverbrauchs

Ziel der Einsparmaßnahmen ist es, dass die Gasspeicher bereits jetzt für die Wintermonate ausreichend gefüllt werden können, damit es über die kalte Jahreszeit nicht zu Versorgungsengpässen kommt und insbesondere eine regionale Gasmangellage in Süddeutschland vermieden werden kann.

Zugleich soll nicht nur der Gasverbrauch für Wärme und Prozesse reduziert, sondern auch die Einsparung von elektrischer Energie forciert werden, da die gasgekoppelte Stromerzeugung ebenfalls weitgehend substituiert werden muss. Auch wenn die staatlichen Gebäude zum weit überwiegenden Teil mit Strom aus Wasserkraft versorgt werden, kann der Freistaat durch Einsparung von elektrischer Energie auch zur Einsparung der Stromerzeugung aus Gas beitragen

5-Punkte-Maßnahmenplan zur Senkung des Energieverbrauchs

Mit dem Ziel der Energieeinsparung von 15 Prozent hat der Ministerrat einen 5-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen:

  1. Absenkung der Raumtemperatur nach den rechtlichen Vorgaben für den Bürobereich (derzeit bei 20 Grad).
  2. Optimierung der Heizsysteme, dazu zählt u.a. die Nacht- und Wochenendabsenkung.
  3. Abschaltung nicht zwingend notwendiger Verbräuche wie z.B. die Außenbeleuchtung staatlicher Gebäude.
  4. Der Dienstbetrieb soll hinsichtlich der Energieeinsparung besser organisiert werden, sodass Bedienstete im Homeoffice arbeiten, insofern das möglich ist.
  5. Um das Nutzverhalten der Bediensteten an die Energieeinsparung anzupassen, sollen diese informiert und geschult werden.

 

Den Kommunen wird die Übernahme der Energieeinsparmaßnahmen in eigener Verantwortung empfohlen.

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