Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs unzulässig ist. Mehrere Parteien und Verbände setzten sich für das Volksbegehren ein. Es hätte den Gemeinden und Städten eine feste Quote an Flächenverbrauch vorgeschrieben. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass sonst die kommunale Planungshoheit eingeschränkt werden würde. Mit dem Volksbegehren sollte der Flächenverbrauch in Bayern von durchschnittlich 13 Hektar auf 5 Hektar pro Tag gesenkt werden.