Do., 13.12.2018 , 13:10 Uhr

Erlabrunn-Prozess: Haftbefehl gegen Angeklagten bis zur Urteilsverkündung erlassen

Im Berufungsprozess im Fall der überrollten Gisela K. aus Erlabrunn gab es am achten Prozesstag eine neue Entwicklung: die Staatsanwältin forderte heute das Gericht auf gegen den Angeklagten Haftbefehl zu erlassen wegen des Verdachts auf Verdunklungsgefahr. Das Gericht hat diesem Antrag nun statt gegeben und der Angeklagte wird nun bis Ende der Prozesses im Gefängnis sitzen. Anlass für diese Maßnahme entstand nach dem ein, vom Angeklagten selbst beauftragter, Gutachter als Tatfahrzeug den Gemeindetraktor ausschloss. Allerdings tat er dies vor Gericht selbst vehementer und entschiedener als in seinem schriftlichen Gutachten. Wohl weil der Sachverständige/Gutachter dem Angeklagten über einen Bekannten vermittelt wurde. Diese Verbindung sieht sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin als gefährdend an. Denn es besteht die Möglichkeit einer Beeinflussung durch den Angeklagten. Der Gutachter selbst wurde unvereidet entlassen, könnte aber eventuell zusammen mit dem Vermittler noch eine weitere Rolle in dem Fall spielen. Der Prozess wird weiterhin wie geplant fortgeführt. Nur darf der Angeklagte nun bis zur Urteilsverkündung nicht mehr nach Hause.

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