Do., 30.11.2017 , 14:31 Uhr

Erlabrunn-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Dem Dorf Erlabrunn ist noch immer keine Ruhe vergönnt. Der Tod der Rentnerin Gisela K. geht noch einmal vor Gericht. Gestern ist erst das Urteil gefallen: 1 Jahr und 10 Monate für fahrlässige Tötung mit Tatmehrheit Unfallflucht. Denn das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Bauhofleiter mit seinem Streufahrzeug die Frau überfahren hat und daraufhin von der Unfallstelle geflohen ist. Jetzt wurde bekannt: die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein. Der Fall wird jetzt vom Schöffengericht ans Landgericht übergeben. Wann der Erlabrunn-Prozess dann in die nächste Runde geht, ist noch nicht bekannt.

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